Pflichtteil

Haus Geld

Während der gesetzliche Erbteil jener Teil ist, den jemand erhält, wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt, ist der Pflichtteil jener Teil, den der sogenannte Noterbe auf jeden Fall erhalten muss, auch wenn das Vermögen eventuell auch schon vor dem Tod des Erblassers an andere Personen ergangen ist. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich die Kinder und der Ehegatte bzw. Ehegattin und wenn keine Kinder vorhanden sind, auch die Eltern.

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Vermögen direkt, sondern ein Geldanspruch gegenüber dem Erben oder dem Geschenknehmer. Bei der Berechnung sind verschiedene Umstände wie Geschenke an Dritte oder auch Vorausempfänge zu berücksichtigen. Die Pflichtteilsregelung ist sowohl für den, der eine letztwillige Verfügung macht, als auch für den Berechtigten von Bedeutung. Derjenige, der über seinen letzten Willen verfügen will, muss den Pflichtteil entsprechend berücksichtigen.

Ist dies nicht der Fall, so kann dies zu erheblichen Differenzen zwischen den verschiedenen Berechtigten führen. Der Berechtigte sollte sich den jeweiligen Pflichtteil in seinem Anteil und wenn möglich in seiner Höhe berechnen lassen.Auf den Pflichtteil kann mittels einer in Form gebundenen Vereinbarung auch zu Lebzeiten des Erblassers verzichtet werden. Solche Regelungen können durchaus bei Vorhandensein mehrerer Erben sinnvoll sein. Grundsätzlich besteht ein Pflichtteilsanspruch aber erst nach dem Tod des Erblassers. Die jeweilige Einzelsituation kann aufgrund der jeweiligen bestehenden Familienverhältnisse ermittelt werden.

 

Pfeil nach links

WhatsApp Telegram
neu! ab jetzt steht Ihnen auch die Möglichkeit offen mit uns per WhatsApp oder Telegram-Messenger zu chatten! schreiben Sie uns einfach: +43 699 170 79 79 6

 

Uns sind die Anliegen unserer Mandanten sehr wichtig. Dazu gehört auch, die Anfragen und Anliegen unserer Mandantin so schnell wie möglich zu beantworten. Nicht immer ist dies sofort möglich. Wir behandeln ihre Anfrage aber stets so rasch wie möglich.