einvernehmliche Scheidung

handshake

Wenn eine Ehe, aus welchen Gründen auch immer, derart zerrüttet ist, dass sie nach Meinung der Eheleute nicht mehr zu retten ist, so ist zweifellos eine einvernehmliche Ehescheidung anzustreben.

Voraussetzung für eine solche einvernehmliche Scheidung ist aber eine Vereinbarung über folgende Punkte:

a) Obsorge und Aufenthalt der Kinder samt Besuchsrecht
b) Unterhalt für die gemeinsamen Kinder
c) gegenseitiger Unterhalt (auch Unterhaltsverzicht ist möglich)
d) Regelung über das Vermögen, Ehewohnung (Schulden)

Im Einzelnen sind aber auch pensionsrechtliche Folgen zu bedenken. Da über einzelne Punkte sehr oft verschiedene Ansichten zwischen den Ehegatten vorhanden sind, können mögliche Regelungen vom Anwalt aufgezeigt und in der Vereinbarung umgesetzt werden. Das Ziel ist es, eine Gesamtlösung zu finden, welche den zukünftigen Umgang möglichst wenig belastet, wobei im Falle des Vorhandenseins von Kindern das Interesse dieser wesentlicher Punkt der Regelung sein sollte.

Nicht jede Regelung ist für jeden Fall sinnvoll, die einzelnen Lebensumstände stellen die Basis für die jeweilige Vereinbarung dar.

 

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