Diagnose Behandlungsfehler
Niemand spricht gerne darüber, aber sie passieren trotzdem täglich: Behandlungsfehler.
Dabei reichen die Fehler von Aufklärungsfehler bis hin zur verpfuschten Schönheitsoperation. Nicht selten erleidet der Patient dadurch dauerhafte Schäden und Schmerzen. Oftmals wird das ganze Leben auf den Kopf gestellt alltägliche Sachen wie Wandern, Radfahren oder Skifahren, können nicht mehr wie vorher betrieben werden.
Dann stellt sich die Frage wer für den Schaden aufkommt. Von 2015-2017 absolvierte ich neben einer anwaltlichen Tätigkeit den für mich sehr interessanten Universitätslehrgang Medizinrecht an der Leopold Franzens Universität in Innsbruck. Ich schloss dieses 2017 mit dem akademischen Grad Master of law (Medical Law,) LL.M. ab. Ich beschäftige mich sehr viel mit solchen sogenannten Kunstfehlern, wobei man zunächst oft an Horrorszenarien wie das falsch amputierte Bein oder einen vergessenen Tupfer im Bauch denkt.
Aufklärungsfehler
Doch Behandlungsfehler beginnen bereits dort, wo die Aufklärungs- und Informationspflicht verletzt wird.
Wenn etwa der Arzt nicht über mögliche Risiken aufgeklärt oder auch nicht darauf aufklärt, wie man sich nach der Operation entsprechend verhalten muss, liegt bereits ein Fehler vor.
Der Arzt schuldet nämlich nicht nur eine sorgfältige Arbeit bei der Behandlung (lege artis; Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft), sondern auch eine entsprechende Aufklärung über mögliche Risiken vor Behandlungsbeginn und entsprechende Aufklärung für ein entsprechendes Verhalten des Patienten nach der Behandlung.
Behandlungsfehler oder schicksalhafter Verlauf
Oh ein Behandlungsfehler vorliegt ist dann nicht immer leicht zu beantworten. Es sind dabei viele Faktoren zu berücksichtigen. Hierbei hilft es enorm die Rechtsprechung der Gerichte zu kennen und die medizinischen Unterlagen einzuholen und sorgfältig zu prüfen.
Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Christoph Huber, LL.M. (Medizinrecht)
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